1. Anwendbarkeit
Aufträge an die Fricktaler Medien AG können ausdrücklich und gültig, schriftlich, persönlich oder telefonisch erteilt werden, womit der Vertrag rechtsgültig zustande gekommen ist. Dabei gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen, welche die vertraglichen Beziehungen zwischen Fricktaler Medien AG und einem Inserenten oder Werbevermittler sowie zwischen Werbegesellschaften oder Media-Agenturen regeln. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Homepage www.fricktalermedien.ch zu finden. Auf jeder Auftragsbestätigung wird ebenso auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen.
2. Vertragsabschluss
Es gelten die jeweils gültigen Anzeigentarife, zuzüglich Mehrwertsteuer. Preisänderungen treten auch für laufende Aufträge sofort in Kraft. Der Rabatt wird auf der Rechnung direkt in Abzug gebracht.
3. Datum- und Platzierungsvorschriften
Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Ausgaben und an bestimmten Plätzen wird keine Gewähr übernommen. Platzierungsvorschriften haben nur Gültigkeit, wenn der tarifliche Zuschlag auf der Auftragsbestätigung ersichtlich ist und dieser vom Inserenten oder der Werbevermittlung auch bezahlt wird. Andernfalls werden sie als Wunsch betrachtet.
4. Verlagsrecht
Die Fricktaler Medien AG behält sich folgende Rechte vor: Das Verlangen von Änderungen der Inserateninhalte oder das Ablehnen von Inseraten ohne Angaben von Gründen. Das um eine Ausgabe Vor- oder Zurückschieben von nicht unbedingt termingebundenen Inseraten wegen technischen Gründen. Das Annehmen von Aufträgen für Werbebeilagen und Beihefte erst nach Genehmigung eines Musters.
5. Korrekturabzüge
Für Korrekturabzüge müssen die Druckunterlagen mindestens 3 Tage vor Annahmeschluss eintreffen. Für Vollvorlagen werden keine oder nur mittels Verrechnung Probeabzüge geliefert. Inserate werden auch dann publiziert, wenn das «Gut zum Druck» noch aussteht.
6. Druckmaterial
Papierkopien gelten als Einwegmaterial. Der Verlag kann Datenträger, Reinzeichnungen, Filme und Fotos nach drei Monaten seit letztem Erscheinen ohne Kostenfolge vernichten, sofern diese vom Inserenten nicht als aufbewahrungs- oder rückgabepflichtig bezeichnet werden. Bei Lieferung mangelhafter Unterlagen übernimmt die Fricktaler Medien AG keine Haftung. Der Kunde ist verantwortlich, dass die Vorlage fristgerecht drei Tage vor Erscheinungsdatum der Fricktaler Medien AG vorliegt. Ist dies nicht der Fall, darf das bereits vorhandene Inserat verwendet werden.
7. Beleglieferung
Es werden keine Seiten-Belegexemplare automatisch versendet, nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden.
8. Gut zum Druck
Ein Gut zum Druck wird nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch erstellt und nur, sofern die Druckunterlagen rechtzeitig der Fricktaler Medien AG vorliegen.
9. Zahlungskonditionen
Bei allen Dispositionen sind die Rechnungen, sofern keine gegenteilige Vereinbarung vorliegt, innert 30 Tagen ohne Skontoabzug zahlbar. Vorauszahlungen können situativ einverlangt werden. Die Fricktaler Medien AG kann aufgrund verspäteter Zahlung oder Zahlungsanzeige nicht haftbar gemacht werden.
10. Fehlerhaftes Erscheinen, Nichterscheinen
Reklamationen wegen fehlerhaftem Erscheinen oder Nichterscheinen sind innerhalb von 7 Tagen nach Erscheinungsdatum schriftlich anzubringen. Der Auftraggeber ist bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige innert gleicher Frist berechtigt, zu verlangen, dass seine Anzeige nochmals publiziert wird, wobei jedoch keine Kosten zurückerstattet werden. Wird der Sinn oder die Wirkung des Inserates wesentlich beeinträchtigt oder ist ein Termininserat nicht erschienen, werden die Einschaltkosten dadurch kompensiert, dass dem Kunden gratis ein entsprechender neuer Inseratenplatz zur Verfügung gestellt wird. Fehlerhaft gedruckte Kennziffern beeinträchtigen die Aussage nur unerheblich. Ersatzansprüche, die über die Insertionskosten hinausgehen, können nicht anerkannt werden. Die genannten Ansprüche entfallen:
Sämtliche weitergehenden Ansprüche als die vorerwähnten wegen fehlerhaftem Erscheinen, Nichterscheinen oder aus anderen Gründen werden ausgeschlossen. Bezahlte redaktionelle Texte werden den Inserate-Bestimmungen gleichgestellt.
10.1. Kostenlose Inserate
Bei fehlerhaften kostenlosen Insertionen (Füllerinserate) übernimmt der Verlag keine Haftung.
11. Verantwortung für den Inhalt der Inserate
Der Inserent ist für den Inhalt der Inserate verantwortlich. Er erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, Richtlinien und Verbandsregeln der Branche einzuhalten und ist dafür gegenüber der Fricktaler Medien AG verantwortlich. Der Inserent ist selber verantwortlich, dass eine aktuelle Inseratenvorlage bei der Fricktaler Medien AG vorliegt, wenn er mehrere Inserate auf das Jahr verteilt schaltet. Die Sachbearbeiter sind nicht verpflichtet, den Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass keine aktuelle Vorlage vorliegt.
12. Annullierung von Aufträgen
Der mündliche Vertrag ist für beide Parteien gemäss dem schweizerischen Obligationenrecht verbindlich. Stornierungen und Verschiebungen der Daten, sowie Änderungen können nur bis fünf Arbeitstage vor der Erscheinung getätigt werden. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen, entweder per Post, oder per Mail. Für eine Stornierung kann eine Stornogebühr zwischen CHF 25.00.– CHF 100.– (je nach Aufwand) verrechnet werden. Wird ein rabattberechtigter Auftrag vorzeitig storniert, wird der bereits bezogene Rabatt in Rechnung gestellt.
13. Missbräuchliche Inseratenverwendung durch Dritte
Die irgendwie geartete Verwendung von abgedruckten oder auch Online-Diensten eingespiesenen Inseraten und/oder durch die Fricktaler Medien AG erstellte redaktionelle Beiträge (PR) durch Dritte ist unzulässig.
14. Schriftlichkeit
Als schriftliche Erklärung einer Partei gilt jede Briefkorrespondenz, oder Mailnachricht.
15. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand im Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird ausdrücklich und einzig das Gericht am Domizil Fricktaler Medien AG bestimmt.
Stand 01.08.2019 / Fricktaler Medien AG
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